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- Kostentransparenz
- Individuelle Lösungen
Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!
Unser Anwaltskanzlei steht Ihnen sowohl beim Erstellen von Testamenten als auch für Pflichtteilsrechte zur Verfügung.
Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens festlegen? Was ist, wenn ich nicht in die Erbfolge eingeschlossen bin? Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Unsere Kanzlei in Wien bietet eine qualifizierte Rechtsberatung und vertritt Sie vor Gericht. Profitieren Sie von unserer Expertise im Erbrecht und lassen Sie sich von uns helfen.
Die Einzigartigkeit des Erbrechts ist eindeutig erkennbar, da es nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Trauerarbeit für die Hinterbliebenen beinhaltet. Oft führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen eine enorme Belastung bedeutet.
Es ist nicht selten, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt, weshalb die nächsten Verwandten das Erbe ausschlagen wollen.
Ein qualifizierter Anwalt für Erbrecht ist unersetzlich!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Man kann zu Lebzeiten festlegen, wer Erbe sein soll und dies auch im Testament festhalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten enterbt. Dennoch haben Kinder, Geschwister, Eltern und Ehepartner, ein Recht auf einen Pflichtteil.
Man kann das Pflichtteilsrecht nur aufgrund schwerwiegender Gründe, die durch das Gesetz festgelegt sind, widerrufen.
Beispiele sind: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig ist, dass der Grund für die Entziehung des Pflichtteils im Testament aufgeführt wird.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.